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   LG Schwerin, 09.07.2008 - 5 T 31/06   

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https://dejure.org/2008,21981
LG Schwerin, 09.07.2008 - 5 T 31/06 (https://dejure.org/2008,21981)
LG Schwerin, Entscheidung vom 09.07.2008 - 5 T 31/06 (https://dejure.org/2008,21981)
LG Schwerin, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 5 T 31/06 (https://dejure.org/2008,21981)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gesamtvollstreckungsverwalter/Insolvenzverwalter: Verwirkung des Vergütungsanspruchs bei schwerwiegendem Pflichtverstoß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß eines Dienstleistenden gegen die sich aus dem Dienstverhältnis ergebenden Treuepflichten als Kriterium der Verwirkung eines an sich begründeten Gebührenanspruchs und Vergütungsanspruchs ; Besonders schwerwiegende und insbesondere strafrechtlich relevante ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 654; GG Art. 12 Abs. 1
    Verstoß eines Dienstleistenden gegen die sich aus dem Dienstverhältnis ergebenden Treuepflichten als Kriterium der Verwirkung eines an sich begründeten Gebührenanspruchs und Vergütungsanspruchs; Besonders schwerwiegende und insbesondere strafrechtlich relevante ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2008, 692
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 349/02

    Verbot der Schlechterstellung im Beschwerdeverfahren nach Aufhebung und

    Auszug aus LG Schwerin, 09.07.2008 - 5 T 31/06
    Im Hinblick auf die mit diesem Amt verbundene besondere Vertrauensstellung sind Insolvenzverwalter, die schwerwiegende Zweifel an ihrer beruflichen Zuverlässigkeit und Redlichkeit begründen, für die Verfahrensbeteiligten nicht tragbar (vgl. BGH, ZIP 2004, 1214 mwN).
  • LG Potsdam, 01.08.2005 - 5 T 252/05

    Insolvenzverwaltervergütung bei nicht offengelegter Interessenkollision

    Auszug aus LG Schwerin, 09.07.2008 - 5 T 31/06
    Das Landgericht Potsdam (ZIP 2005, 1698) habe in seiner Entscheidung vom 01.08.2005 hingegen dargelegt, dass die Insolvenzverwaltervergütung als Tätigkeitsvergütung ausgestaltet sei und auch ein Verwalter, der aus wichtigem Grund entlassen worden sei, Anspruch auf die Vergütung für seine bisherige Tätigkeit habe.
  • LG Konstanz, 15.09.1999 - 6 T 38/99

    Verletzung der sich aus dem Amt des Konkursverwalters ergebenden Treuepflichten;

    Auszug aus LG Schwerin, 09.07.2008 - 5 T 31/06
    Das Amtsgericht folgte der Entscheidung des Landgerichts Konstanz vom 15.09.1999 (ZInsO 1999, 589), das ausgeführt hat, die Vorschriften der §§ 654, 1579 und 1611 BGB zeigten, dass bei einer schweren Verfehlung eine Verwirkung eintrete.
  • RG, 24.02.1937 - V 168/36

    1. Handelt ein Nachlaßrichter fahrlässig, wenn er a) ein schon bei der Anordnung

    Auszug aus LG Schwerin, 09.07.2008 - 5 T 31/06
    Bereits das Reichsgericht hat den Vergütungsanspruch eines Vormundes als verwirkt angesehen, wenn sich der Vormund seinem Mündel gegenüber der Untreue schuldig gemacht hat (RGZ 154, 110, 117).  Der Gebührenanspruch eines Rechtsanwaltes kann nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts verwirkt sein, wenn der Anwalt seine Treuepflicht schuldhaft verletzt hat.
  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 167/07

    Zulässigkeit der Vereinbarung der Zahlung einer "Vergleichsgebühr für den Fall

    Ein Makler, der in dieser Weise seine Pflichten verletzt und dadurch den Vertrag nicht erfüllt, soll ohne Lohn bleiben, auch wenn er dem Auftraggeber keinen Schaden zugefügt hat (BGHZ 36, 323, 326 f; v. 16. Oktober 1980 - IVa ZR 35/80, NJW 1981, 280; v. 15. Januar 1981 - III ZR 19/80, NJW 1981, 1211, 1212; MünchKomm-BGB/Roth aaO § 654 Rn. 15; D. Fischer NZM 2001, 873, 875 ff, jeweils m. w. Nachw.; vgl. BGHZ 159, 122, 131; LG Schwerin NZI 2008, 692, 693, jeweils für den Verlust des Vergütungsanspruchs des Insolvenz-/Gesamtvollstreckungsverwalters).
  • AG Duisburg, 02.02.2009 - 46 L 197/04

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines Zwangsverwalters durch das vorsätzliche

    Dieser Grundsatz ist für Konkurs- und Insolvenzverwalter sowie andere treuhänderische Verwalter fremden Vermögens allgemein anerkannt (vgl. BGH WM 1979, 1116 f. = DNotZ 1980, 164, 165; BGH NJW 1981, 1211 f.; BGHZ 159, 122 ff. = NZI 2004, 440, 442 f. = NJW-RR 2004, 1422, 1424; LG München II, ZVI 2003, 486 ff.; LG München II, ZInsO 2003, 910 ff.; LG Potsdam, NZI 2004, 321; LG Potsdam, ZIP 2005, 1698 f.; LG Mühlhausen, Beschluss vom 7.8.2007 - 2 T 151/07, juris; LG Schwerin, NZI 2008, 692 ff.).

    3 Z 79/91|BGH; 18.09.1991; IV ZB 14/90|BayObLG; 11.07.1991; 3Z BR 79/91">MDR 1991, 1174; OLG Karlsruhe, ZIP 2000, 2035; LG Konstanz, ZInsO 1999, 589; LG München II, ZVI 2003, 486 ff.; LG München II, ZInsO 2003, 910; LG Mühlhausen, Beschluss vom 7.8.2007 - 2 T 151/07, juris; LG Schwerin, NZI 2008, 692, 693 f.).

    Ein Grund zur Differenzierung ist nicht erkennbar; der Strafcharakter der Verwirkung gilt auch insoweit (ebenso LG Schwerin, NZI 2008, 692, 694; anders, jedoch ohne Begründung AG Wolfratshausen ZInsO 2000, 517, 518).

    Sie beruht schon aus Rechtsgründen ausschließlich auf Umständen, die der von ihr Betroffene selbst beeinflussen konnte und demgemäß zu verantworten hat (vgl. BGH NJW 1995, 1954, 1955; LG Schwerin, NZI 2008, 692, 694).

  • LG Magdeburg, 10.01.2013 - 11 T 507/11

    Herabsetzung der Vergütungsansprüche des Gesamtvollstreckungsverwalters auf Null

    Eine Differenzierung nach Vergütung und Auslagen bedarf es wegen des Strafcharakters der Entscheidung im Übrigen nicht (LG Schwerin, ZinsO 2008, 856 f, bei Juris Rn 48).
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